Brustkrebs

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Aluminium wird oft als möglicher Verursacher genannt. Wie aber steht die aktuelle Forschung zu dieser Vermutung?

Hängt die Aufnahme von Aluminiumsalzen mit der Entstehung von Brustkrebs zusammen?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht nach heutigem Forschungsstand keinen wissenschaftlich bewiesenen kausalen Zusammenhang zwischen der Entstehung von Brustkrebs und der Aufnahme von Aluminiumsalzen.

Antitranspirantien unbewiesen unter Verdacht

Die Tumore in der Brust sitzen häufig nahe der Achselhöhle. Deswegen stehen Antitranspirantien mit Aluminiumsalzen – anders als Deos – im Verdacht, Brustkrebs auszulösen. Aber auch in diesem Fall sieht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nach heutigem Stand keinen erwiesenen Zusammenhang – selbst bei direktem Kontakt kosmetischer Mittel mit der Haut.

Zudem kommt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner aktualisierten Stellungnahme vom 20. Juli 2020 über Antitranspirantien zu der Erkenntnis, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den regelmäßigen Gebrauch von Aluminiumchlorohydrat-haltigen Antitranspirantien nach gegenwärtigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich sind. Der Beitrag von aluminiumhaltigen Antitranspirantien zur Gesamtbelastung mit Aluminiumverbindungen ist deutlich geringer als bisher angenommen.

Zur Übersichtsseite GESUND LEBEN

Fragen und Antworten

Brustkrebs

Hängt die Aufnahme von Aluminiumverbindungen mit der Entstehung von Brustkrebs zusammen?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht nach heutigem Forschungsstand keinen wissenschaftlich bewiesenen kausalen Zusammenhang zwischen der Entstehung von Brustkrebs und der Aufnahme von Aluminiumverbindungen.

Lösen Antitranspirantien Brustkrebs aus?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sieht nach heutigem Stand keinen erwiesenen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Antitranspirantien und der Entstehung von Brustkrebs.

Alle Fragen anzeigen
Bitte addieren Sie 7 und 8.